Südanbindung Perlach (SAP)
(geplante Verbindung zwischen Autobahn Salzburg und Carl-Wery-Strasse im Süden Neuperlachs)
 

27. Juli 2004: Das Hachinger Tal stirbt langsam aber sicher,- zu verfolgen im Internet:
WebCam an der Baustelle Campeon/Hachinger Tal/Südanbindung


November 2002: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der LHM
ist die SAP aus dem MIP (MehrjahresInvestitionsProgramm) vorerst draußen,- bis zunächst 2007

Grafik/Plan der Südanbindung Perlach in "Großformat"
Leserbrief zum Thema im Hallo Perlach vom 22.02.2001 (PDF-Format)

siehe auch
Verkehrskonzept für den Münchner Osten


Aufnahmen vom 14. Mai 2002:
Die Ortsumgehung Ottobrunn (Fertigstellung Ende 2002)
Diese soll ja - nach Ansicht vieler "Experten" - den Großraum Perlach wesentlich entlasten: Der Verkehr von Ottobrunn kommend
(Ortsumgehung) soll dann "abgeleitet" werden auf die Südanbindung! Wer die Bilder genau anschaut wird erkennen, daß hier ein
Schildbürgerstreich mit einem Kostenaufwand von mindestens 30 Mio. Euro realisiert wird!
Die Ortsumgehung Ottobrunn führt von der Autobahn Salzburg in leichtem Bogen vorbei am Isar-Center Richtung Neuperlach und soll dann über die Südanbindung Neuperlach-Süd wiederum auf die Autobahn Salzburg führen. Ergibt dies einen Sinn?
 


Verkehrsentwicklungsplan der LHM
 


Verlauf der SAP aus Blickrichtung
Carl-Wery-Strasse ...


.. rechts hinten im Bild
die Häuser am Gustav-Heinemann-Ring

Die Realisierung dieser Baumaßnahme hätte eine weitreichende Auswirkung auf den gesamten Großraum Perlach. Nachfolgend widmet sich deshalb Neuperlach.INFO dieser Planung und deren Entstehung/Fortgang.
Die Informationen werden wertfrei und überparteilich dargestellt! Dem Verfasser (Webmaster) liegt eine
Fülle von (öffentlichen) Anträgen/Beschlüssen etc. zu diesem Thema vor; die Wiedergabe aller
Unterlagen/Informationen würde den Rahmen dieser Seite(n) sprengen!
Die Beschlüsse sind z.T. abgetippt, z.T. werden Unterlagen des Bau-/Planungsreferates der LHM verwendet.

Am 1.11.2000 wurden einige Bilder aktualisiert, am 11.11. neue Infos eingearbeitet!

Ihre Meinung ist gefragt,- nutzen Sie hierfür bitte das Perlach Forum

Übersicht (Index) zu dieser Seite von neuperlach.info

Beschluss vom 29.03.95 Beschluss vom 22.06.99 ErgänzungsAntrag 22.06.99 Verkehrszählung aus 97
Antrag des BA 16 (SPD/Grüne) vom 7.11.99: Provisorium

Beschlussvorlage des Bauausschusses vom 14.11.2000

fierulea.gif (1442 Byte)
Die Planung für den Bau der Südanbindung geht bis ins Jahr 1980 zurück:


"Vorgeschichte"

Nachfolgende Ausführungen/Auszüge entnommen aus: Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.03.1995 (SB) - öffentlich

Die Vollversammlung  des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat am 24.9.1980 das Verkehrskonzept für den Raum Perlach/Neuperlach beschlossen. Der in der Empfehlung angesprochene Raum Neuperlach Süd ist im Umgriff dieses Verkehrskonzeptes enthalten. Die Südanbindung Perlach ist danach als neu zu errichtende "Örtliche Verbindungsstrasse" zwischen der Carl-Wery-Strasse (St 2078) und der BAB A 8 München-Salzburg vorgesehen. Im Verkehrsentwicklungsplan 1983 (Beschluß der Vollversammlung vom 13.7.83) wurde die Führung des Hauptverkehrsstrassennetzes inkl. Südanbindung Perlach gem. o.g. Verkehrskonzept übernommen. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Münchner Osten, die im Auftrag der LHM von der Arbeitsgemeinschaft Obermeyer/Intraplan/Dorsch Consult im Zusammenhang mit der Nachfolgenutzung Riem im Jahre 1989 erstellt wurde, wurden die in der Begründung der Empfehlung aufgezählten "Entwicklungen und Fakten" so weit wie möglich berücksichtigt. Für diese Verkehrsuntersuchung Münchner Osten wurde der Prognosezeitpunkt 2000 zugrundegelegt. Die Strukturdaten (Einwohner, Arbeitsplätze) im Münchner Osten sind für diesen Prognosehorizont ermittelt worden...
 


In Höhe Rotkäppchen-Strasse
trifft die SAP auf die Carl-Wery-Strasse (somit auch "Schleichweg" nach Waldperlach möglich)

... Das Raumordnungsverfahren für die Südanbindung Perlach wurde am 21.9.94 von der Regierung von Oberbayern mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Als Maßgabe wurde jedoch formuliert, daß im nachfolgenden Genehmigungsverfahren aktualisierte und ergänzende Prognosen über die zu erwartenden Änderungen der Verkehrsströme zu erstellen sind. Diese Prognosen werden auch im wesentlichen die vom Antragsteller aufgeführten Entwicklungen berücksichtigen (u.a. die absehbaren Strukturdaten) und die verkehrsrechtlichen Auswirkungen der Südanbindung Perlach im Rahmen des erforderlichen Planfestellungsverfahrens aufzeigen.

Zielsetzung und Bedeutung der Südanbindung Perlach
Die geplante Südanbindung Perlach (SAP) trägt zu einer gewissen Entlastung der St 2078 (Carl-Wery-/Fritz-Erler-/Ständlerstrasse) bzw. Heinrich-Wieland-/Bad-Schachener-Strasse sowie Perlach/Altperlach (Pfanzeltplatz) und Fasangarten bei, da sie einerseits dem überörtlichen Verkahr aus Richtung Ottobrunn/Neubiberg und andererseits dem Ziel-/Quellverkehr aus den vorhandenen und geplanten Wohn- und Gewerbegebieten Perlachs einen direkten Anschluss an die Autobahn München-Salzburg bietet, ohne dass dicht bebaute Siedlungsgebiete durchfahren werden müssen.

17.10.1999    Bilder vor Ort erstellt und eingearbeitet von G. Bucholtz:
Alle Aufnahmen mit Blickrichtung West nach Ost, also von Autobahn Salzburg Richtung Cary-Wery-Strasse.


Rechts im Bild die Bebauung "Vivamus"-Unterbiberg". Die
geplante Trasse läuft hier parallel zu Vivamus Richtung Bebauung Gustav-Heinemann-Ring ...


.. und macht dann einen "Knick" vor den
hellen Gebäuden im Hintergrund(Gustav-Heinemann-Ring)

Folgende Gesichtspunkte sind dabei von Bedeutung:

Die SAP ist notwendig für die Erschließung und die geforderte Anbindung der Bebauung der Fa. Löwenbräu an die BAB A 8

Sie bietet zusätzliche Erschließungsmöglichkeiten für die Gewerbeflächen im Bereich Perlach Südost einschließlich der dortigen P+R-Anlage S-Bahnhof Neuperlach-Süd und für die Gewerbeansiedlung im Bereich Bayerwaldstrasse (Entlastung von nachgeordneten Strassenzügen und Wohnungsgebieten).

Sie gewährleistet die Erschließung der von der Gemeinde Neubiberg geplanten Wohn- und Gewerbegebiete östlich des Ortsteils von Unterbiberg und entlastet den Ortskern von Unterbiberg. Insofern ist auch die Gemeinde Neubiberg an einer Weiterführung der Planungen zur SAP interessiert.

Sie ermöglicht im Zusammenhang mit der abschnittsweisen Auflassung (=Schließung) der Unterhachinger-Strasse eine Verkehrsentlastung der Orsteile Altperlach und Fasangarten durch eine Verkehrsverlagerung auf die BAB A 8.

Darüberhinaus wird die SAP zusammen mit den beabsichtigten Strassenplanungen der südöstlichen Umlandgemeinden (z.B. Westumgehung Ottobrunn) auch für die Nachbargemeinden der Landeshauptstadt München (LHM) zu einer Verkehrsentlastung führen, da Verkehrsteile aus Stadt um Umland auf direktem Weg zügig und ohne Durchfahrung von Wohngebieten im Bereich von Ottobrunn und Neubiberg auf die BAB München-Salzburg geführt werden.

Diese verkehrlichen Funktionen der SAP sind nach wie vor aktuell. Sie steht im übrigen nicht in Konkurrenz zur Westumgehung Ottobrunn, da diese in erster Linie für die Entlastung der Ortsdurchfahrt von Ottobrunn im Zuge der St 2078 konzipiert wurde. Diese Funktion kann lagebedingt nicht die SAP übernehmen.

Beide Maßnahmen (SAP und Westumgehung Ottobrunn) sind im Grundsatz mit den beteiligten Gemeinden des Landkreises abgestimmt, so dass nicht von unabgestimmten und unharmonischen Einzellösungen gesprochen werden kann. Für den Münchner Südosten ist somit eine abgestimmte überörtliche Verkehrsplanung vorhanden.


Zum Teil läuft die Trasse parallel zu der bestehenden Bebauung
am G-Heinemann-Ring ..


. an der engsten Stelle ca. 70 Meter an den Häusern vorbei


Lärmschutz für bestehende Wohnbebauung

Hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastung infolge SAP werden entsprechend der Maßgabe in der landesplanerischen Beurteilung im folgenden Planfeststellungsverfahren die erforderlichen Lärmschutznachweise geführt werden. So wurde gerade bei der Erstellung des Bebauungsplanes für den Bereich Perlach Süd II die Planung für die SAP berücksichtigt und eine entsprechende Fläche freigehalten, die es ermöglicht, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Ebenso wurde bei den bisher vorgenommenen Planungen für die Südanbindung Perlach versucht, die Trasse in Abstimmung mit der Gemeinde Neubiberg soweit wie möglich von der Bebauung abzusetzen, um die Lärmbelastung gering zu halten. Auch in der landesplanerischen Beurteilung für die SAP wurde folgende Maßgabe formuliert:

"Die erforderlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen (Tieflage, Schutzwall, Schutzwand) sind so zu dimensionieren, daß nachhaltige Beeinträchtigungen für die angrenzenden Siedlungsgebiete und landwirtschaftlichen Gehöfte vermieden werden können. Erforderlichenfalls ist eine abschnittsweise Überdeckung der in Tieflage verlaufenden Trasse vorzusehen".


Die Unterbiberger-Str. wurde von der Gemeinde Neubiberg dann einfach "stillgelegt,- jeder Quadratmeter wurde versilbert"!

Blick von Vivamus Richtung Autobahn Salzburg,- vorne im Bild die Unterhachinger-Strasse

Damit wird erst im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens die Frage zu klären sein, ob ausreichender Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm durch Absenkung der Trasse und Anlage künstlicher Lärmschutzbauten oder - in besonders kritischen Abschnitten - nur durch eine Tunnellage bzw. Überdeckung der tiefer gelegten Fahrbahn gewährleistet werden kann. Die Realisierung entsprechender Maßnahmen ist von der Finanzierungsmöglichkeit abhänig.

Ende des Auszuges "Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.03.1995 (SB) - öffentlich".


Stand vom 22.6.99

Beschluss des Bauausschusses vom 22.06.1999 (VB) - (Auszüge, bearbeitet von G. Bucholtz)

Vortrag des Referenten:

"Die Stadtratsanträge Nr. 1113, 1329 und 1442 der Fraktion der CSU vom 1.10.1998, 12.03.1999 bzw. 31.05.1999 und die Empfehlung Nr. 75 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Bezirksteil Perlach vom 19.11.1998 betreffen den gleichen Sachverhalt, nämlich für eine baldmögliche Realisierung des Projektes "Südanbindung Perlach" zu sorgen, und werden daher in dieser Vorlage gemeinsam behandelt.
Nachdem die SAP mit Beschluss der Vollversammlung vom 29.7.1998 aus dem Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) genommen wurde, bestand für das Baureferat kein Planungsauftrag mehr.
Die SAP ist jedoch nach Auffassung des Planungsreferates und des Baureferates weiterhin eine notwendige und dringliche Maßnahme. Aufgrund der vertraglichen Bindungen und aufgrund des bisherigen Planungsverlaufs und der regionalpolitischen Glaubwürdigkeit der Landeshauptstadt München, aber auch aus eingenen  verkehrsplanerischen Interessen, sehen Planungsreferat und Baureferat keine Spielräume, die SAP nicht weiterzuverfolgen oder die Planungsarbeiten weiter aufzuschieben."

Im Auftrag des Oberbürgermeisters Christian Ude hat das Direktorium Rechtsabteilung ein Pfeil.gif (1251 Byte) Gutachten über die Frage anfertigen lassen, ob die LHM bereits aus dem 1994 mit der Gemeinde Neubiberg geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, die Planungsmaßnahmen und den Bau der SAP weiterzuführen. Das Gutachten von Rechtsanwalt Scherer lag dem Direktorium am 10.5.99 vor und konnte nicht mehr rechtzeitig für den Ausschuss am 11.5.99 aufbereitet werden.....
... Das Gutachten liegt dieser Beschlussvorlage bei. Es kommt zu dem Ergebnis, dass aus dem 1994 geschlossenen Vertrag

keine unmittelbare Verpflichtung zu Planung und Bau der SAP abgeleitet werden kann. Die Absicht der LHM, die SAP zu planen und zu bauen sei vielmehr die Geschäftsgrundlage des Vertrages, der nur Folgen und Kosten dieser Maßnahme, wenn sie denn verfolgt wird, regeln wolle.


Bald ist es mit der Ruhe auch hier vorbei. Die hier wohnenden Menschen dürfen sich laut Bauträger auch nicht beschweren, - schließlich erhielten sie Haus und Grund günstiger!

Warum die Häuser so nahe an einer geplanten Strasse gebaut wurden?? Ist die geplante Südtangente wirklich unabkömmlich??

Zeitplan

Die Vorplanung kann vor der Sommerpause nicht mehr zum Abschluß gebracht werden. Die Vorprojektgenehmigung wird voraussichtlich im 4. Quartal 1999 beantragt. Der Bau der SAP erfordert ein wegerechtliches Planfeststellungsverfahren. Da die SAP in der Bevölkerung umstritten ist, müssen die Antragsunterlagen besonders sorgsam zusammengestellt werden. Dieser Umstand und die im Verfahren zu erwartenden Verzögerungen werden einen
Baubeginn kaum vor dem Jahre 2003 zulassen.

Antrag des Referenten
1.    Der Planungsauftrag wird erteilt
2.    Das Baureferat wird beauftragt, das Vorprojekt zu erarbeiten und dem Stadtrat baldmöglichst zur Genehmigung vorzulegen.
3.    Die Anträge Nr. 1113, 1329 und 1442 der Stadtratsfraktion der CSU vom 1.10.98, 12.3.99 und vom 31.5.99 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4.    Die Empfehlung Nr. 75 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Bezirksteil Perlach vom 19.11.98 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.


Zu dieser Sitzung des Bauausschusses reichten die Stadtratsfraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Ergänzungsantrag ein:

TOP: Südanbindung Perlach

ERGÄNZUNGSANTRAG

Der Antrag des Referenten wird wie folgt ergänzt:

1.    wie Referentenantrag

2.    Das Baureferat wird beauftragt, das Vorprojekt zu erarbeiten und dem Stadtrat baldmöglichst zur Genehmigung vorzulegen.

3.    Die Realisierung der Planungen zur SAP steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des Verkehrskonzeptes für den Münchner Südosten. Der Bau der Südanbindung Perlach bleibt bis dahin noch offen.

4.    Der Bauausschuss bittet das Planungsreferat parallel zu den Planungen der SAP ein Verkehrskonzept für den Münchner Osten auf der Basis der aktuellen planerischen Voraussetzungen und aktuellen Primärdaten (Zählungen) zu erstellen. Es werden mit der gleichen Genauigkeit Alternativen zur Südanbindung Perlach untersucht wie die Wahltrasse selbst. Für alle Planungen sind entsprechende Lärmschutzmaßnahmen darzustellen.

5.-6.    wie Ziffer 3 und 4 des Referentenantrags


 


In der Sitzung des BA 16 am 7.12.99 wurde nachfolgender Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne gestellt:

Fraktion der SPD im BA 16 Fraktion Bündnis90/Die Grünen im BA 16
c/o Bernhard Hartard c/o Guido Bucholtz
(Vorsitzender UA Verkehr/Umwelt) (Fraktionssprecher)
Herrn
Klaus Bode
Vorsitzender des BA 16
- Geschäftsstelle -
Pfälzer-Wald-Str. 64
81539 München

München, 22.11.1999

Antrag für die BA-Sitzung am 7.12.99

Provisorische Erschließung/Anbindung des Gewerbegebietes Neuperlach-Süd

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Zuge der Planungen und der aktuellen Beschlusslage des Stadtrates in Bezug auf die Südanbindung Perlach wird wie folgt beantragt:

Die LHM (Planungs-/Baureferat) wird aufgefordert zu prüfen, ob eine provisorische Anbindung des Gewerbegebietes Neuperlach-Süd kurzfristig zu realisieren ist. Es wird vorgeschlagen, eine provisorische Verbindung von der Unterhachinger-Strasse in Höhe der Bebauung "Vivamus" (derzeit befinden sich dort Erdaufschüttungen) und der Unterbibergerstrasse zu schaffen. Den Antragstellern ist durchaus bewußt, daß hierbei eine "Fahrbahn" über den Hachinger-Bach notwendig ist, die auch insbesondere für LKWs befahrbar sein muß. Ferner ist die Zustimmung bzw. Mitwirkung der Gemeinde Neubiberg unabdingbar.

Begründung

Die Südanbindung Perlach befindet sich derzeit noch im Planungsstadium,- das Planfeststellungsverfahren steht noch aus. Im Beschluss des Bauausschusses vom 22.06.1999 wird u.a. ausgeführt, dass frühestens im Jahre 2003 mit einem Baubeginn gerechnet werden könnte.

Das beantragte Provisorium befindet sich auf dem Areal der geplanten Trasse und könnte vermutlich ohne größeren (Neu-) Aufwand einer etwaigen realisierten Südanbindung angepasst werden.

Dem "Schwerverkehr" zum Gewerbegebiet stünde somit eine geeignete Alternative zur Verfügung, - insbesondere die Weidener-Strasse könnte dann für den LKW-Verkehr gesperrt und somit entlastet werden.

Für die Fraktion der SPD im BA 16 Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im BA 16
Bernhard Hartard Guido Bucholtz

Nach Befassung dieses Antrags im Unterausschuss Verkehr/Umwelt hat der BA 16 mehrheitlich wie folgt beschlossen:

Der Antrag wird zur Willensbekundung bei dem von Herrn Stadtrat Kreitl angebotenen Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Neubiberg, Herrn Schneider, eingebracht. Sofern das Gespräch erfolglos bleibt, wird der Antrag an die Landeshauptstadt München weitergeleitet. (mehrheitlich - bei einer Gegenstimme - so beschlossen)

Was wurde aus diesem Antrag (Eintrag vom April 2000):

Das genannte Gespräch fand in Neubiberg statt. Ein Provisorium scheint nicht realisierbar, da eine hierfür erforderliche Planung sehr viel Zeit
kosten würde; es wäre ein ebenso umfangreiches Genehmigungsverfahren erforderlich! Die Gemeinde Neubiberg sieht sich nicht in der Lage,
der Stadt München in irgendeiner Weise entgegen zu kommen,- vielmehr sei die LHM schon seit langer Zeit in der Pflicht.
Der Antrag wurde aufgrund dieser Aussagen zurückgezogen!


Die Südanbindung/Südtangente soll u.a. dazu beitragen, den Großraum Perlach wesentlich von Verkehrsströmen zu entlasten. Im Zusammenhang dieser Baumaßnahme müssen demnach auch folgende Strassen/Gebiete berücksichtigt werden:

Weidener-Str., Pfanzeltplatz, Therese-Giehse-Allee, Thomas-Dehler-Str., Rudolf-Zorn-Strasse, Unterhachinger-Strasse.

Folgende Tabelle wurde vom Planungsreferat der LHM  erstellt

Prognosen und Ist-Zahlen

P - A Verkehrsuntersuchung Münchner Osten von 1989, Variante A; Unterhachinger Straße verschwenkt, bis zur Südanbindung geführt.
P - B Verkehrsuntersuchung Münchner Osten von 1989, Variante B; Unterhachinger Straße verschwenkt, aber nur bis zur Weidener Straße geführt.
P - 1 Prognose 1997 mit Südanbindung; Unterhachinger Straße verschwenkt, nur bis zur Weidener Straße geführt.
P - 2 Prognose 1997 ohne Südanbindung; Unterhachinger Straße unverändert.
Zählung Verkehrszählung 1997
Straße

P - A

P - B

P - 1

P - 2

Zählung

Südanbindung Autobahn bis Bayerwaldstraße

16.600

20.900

13.730

---

---

Südanbindung Bayerwaldstraße bis Carl-Wery-Straße

16.600

16.000

11.800

---

---

Unterhachinger Straße bis Weidener Str.

7.400

4.300

3.200

7.300

14.610

Unterhachinger Straße bis Unterbiberg bzw. Südanbindung

12.200

---

---

7.300

12.180

Weidener Straße

9.000

6.800

3.200

4.300

3.890

Putzbrunner Straße / Pfanzeltplatz

4.500

3.600

19.800

21.300

11.260

Wilhelm-Hoegner-Straße

7.100

5.700

8.300

7.900

ohne

Heinrich-Lübke-Straße

7.100

5.700

13.000

18.900

ohne

Carl-Wery-Straße

17.800

15.500

15.700

18.900

21.290

Staatsstraße 2076 nach Neubiberg / Ottobrunn

22.300

19.900

25.00

25.500

21.880

Fasangartenstr.    

5.800

9.200

ohne

Balanstraße    

6.300

9.200

6.960

ball.gif (1653 Byte)

Südanbindung Perlach (SAP)
Beschlussvorlage des Bauausschusses vom 14.11.2000

Auszüge aus dieser Vorlage:

Vorbemerkung:
Diese Vorlage erreichte mich am 3.11.00, die BA-Sitzung fand am 7.11. statt. Der Bezirksausschuss hatte diese Vorlage erst Anfang November erhalten,- somit konnte diese nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen werden! Daraufhin habe ich in der BA-Sitzung reklamiert und gefordert, dass dieser Punkt nicht am 14.11. im Bauausschuss behandelt wird! Bekanntlich muss der BA hierzu zumindest vorab gehört werden!!!


1. Ganz was Neues
Seite 3, vorletzter Absatz:
Da bis zum Prognosezeitraum auch von einer Realisierung der Westumgehung Ottobrunn der Staatsstraße St 2078 (Verlängerung der Carl-Wery-Strasse) ausgegangen wird, bedingen die Prognosewerte der Carl-Wery-Str. südlich der SAP einen Ausbau auf vier Fahrspuren, wie sie bereits nördlich des U-/S-Bahnhofes Neuperlach Süd vorhanden sind. Da zwischen diesem Bahnhof und der SAP entlang der Carl-Wery-Strasse beidseits neue Wohn- und Gewerbegebiete geplant sind, hat sich das Baureferat entschlossen, den gesamten Abschnitt der Carl-Wery-Strasse zwischen Therese-Giehse-Allee und Stadtgrenze als Ausbau zu einer vierstreifigen Strasse mit zu planen.

Fragen meinerseits: Seit wann beschließt das Baureferat?
Warum eine vierspurige Carl-Wery-Strasse, wenn doch der Verkahr Richtung Innenraum Perlach angeblich weniger werden soll?

2. Und dann noch recht interessant im nächsten Absatz:

Der noch gültige Verkehrsentwicklungsplan 1983 sieht vor, die Unterhachinger Strasse mit Fertigstellung der SAP zwischen Weidener Strasse und Südanbindung Perlach aufzulassen. Diese Planung ging von einer gleichzeitigen Realisierung der SAP und der Löwenbräuansiedlung aus. Diese Vorgehensweise ist jeoch aus finanzieller Sicht für die Stadt ungünstig, da in diesem Fall die von Süden kommende St 2368 zur Autobahn hin geführt werden müsste um das klassifizierte Strassennetz schließen zu können. Dadurch würde der westlichste Abschnitt der SAP zur Staatsstrasse und könnte nicht mehr vom Freistaat bezuschusst werden. Aus finanziellen Gründen ist daher zunächst eine Realisierung der SAP allein anzustreben und die Unterhachinger Strasse entweder in unveränderter Form beizubehalten oder über die geplante Löwenbräuzufahrt (über einen Rechtsversatz) als Provisorium zu führen.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 12.04.2005

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