Südanbindung Perlach
(SAP)
(geplante Verbindung zwischen Autobahn Salzburg und Carl-Wery-Strasse im Süden
Neuperlachs)
27. Juli 2004: Das Hachinger Tal
stirbt langsam aber sicher,- zu verfolgen im Internet:
WebCam an der Baustelle Campeon/Hachinger Tal/Südanbindung
November
2002: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der LHM
ist die SAP aus dem MIP (MehrjahresInvestitionsProgramm) vorerst draußen,- bis
zunächst 2007
Grafik/Plan der Südanbindung Perlach in "Großformat"
Leserbrief zum
Thema im Hallo Perlach vom 22.02.2001
(PDF-Format)
siehe auch
Verkehrskonzept für den Münchner Osten
Aufnahmen vom 14. Mai 2002:
Die Ortsumgehung Ottobrunn (Fertigstellung Ende 2002)
Diese soll ja - nach Ansicht vieler "Experten" - den Großraum Perlach
wesentlich entlasten: Der Verkehr von Ottobrunn kommend
(Ortsumgehung) soll dann "abgeleitet" werden auf die Südanbindung! Wer die
Bilder genau anschaut wird erkennen, daß hier ein
Schildbürgerstreich mit einem Kostenaufwand von mindestens 30 Mio.
Euro realisiert wird!
Die Ortsumgehung Ottobrunn führt von der Autobahn Salzburg in leichtem Bogen
vorbei am Isar-Center Richtung Neuperlach und soll dann über die Südanbindung
Neuperlach-Süd wiederum auf die Autobahn Salzburg führen. Ergibt dies einen
Sinn?
Verkehrsentwicklungsplan der LHM
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Die Realisierung dieser Baumaßnahme hätte eine weitreichende Auswirkung auf den
gesamten Großraum Perlach. Nachfolgend widmet sich deshalb
Neuperlach.INFO dieser Planung und deren
Entstehung/Fortgang.
Die Informationen werden wertfrei und überparteilich dargestellt!
Dem Verfasser (Webmaster) liegt eine
Fülle von (öffentlichen) Anträgen/Beschlüssen etc. zu diesem Thema vor; die
Wiedergabe aller
Unterlagen/Informationen würde den Rahmen dieser Seite(n) sprengen!
Die Beschlüsse sind z.T. abgetippt, z.T. werden Unterlagen des
Bau-/Planungsreferates der LHM verwendet.
Am 1.11.2000 wurden einige Bilder aktualisiert, am 11.11. neue Infos eingearbeitet!
Ihre Meinung ist gefragt,- nutzen Sie hierfür bitte das Perlach Forum
Übersicht (Index) zu dieser Seite von neuperlach.info
Beschluss vom 29.03.95 | Beschluss vom 22.06.99 | ErgänzungsAntrag 22.06.99 | Verkehrszählung aus 97 |
Antrag des BA 16 (SPD/Grüne) vom 7.11.99: Provisorium |
Beschlussvorlage des Bauausschusses vom 14.11.2000
Die Planung für den Bau der Südanbindung geht bis ins Jahr 1980 zurück:
Nachfolgende Ausführungen/Auszüge entnommen aus: Beschluss des Ausschusses
für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.03.1995 (SB) - öffentlich
Die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat am
24.9.1980 das Verkehrskonzept für den Raum Perlach/Neuperlach beschlossen. Der in der
Empfehlung angesprochene Raum Neuperlach Süd ist im Umgriff dieses Verkehrskonzeptes
enthalten. Die Südanbindung Perlach ist danach als neu zu errichtende "Örtliche
Verbindungsstrasse" zwischen der Carl-Wery-Strasse (St 2078) und der BAB A 8
München-Salzburg vorgesehen. Im Verkehrsentwicklungsplan 1983 (Beschluß der
Vollversammlung vom 13.7.83) wurde die Führung des Hauptverkehrsstrassennetzes inkl.
Südanbindung Perlach gem. o.g. Verkehrskonzept übernommen. Im Rahmen der
Verkehrsuntersuchung Münchner Osten, die im Auftrag der LHM von der Arbeitsgemeinschaft
Obermeyer/Intraplan/Dorsch Consult im Zusammenhang mit der Nachfolgenutzung Riem im Jahre
1989 erstellt wurde, wurden die in der Begründung der Empfehlung aufgezählten
"Entwicklungen und Fakten" so weit wie möglich berücksichtigt. Für diese
Verkehrsuntersuchung Münchner Osten wurde der Prognosezeitpunkt 2000 zugrundegelegt. Die
Strukturdaten (Einwohner, Arbeitsplätze) im Münchner Osten sind für diesen
Prognosehorizont ermittelt worden...
In Höhe Rotkäppchen-Strasse
trifft die SAP auf die Carl-Wery-Strasse (somit auch "Schleichweg" nach
Waldperlach möglich)
... Das Raumordnungsverfahren für die Südanbindung
Perlach wurde am 21.9.94 von der Regierung von Oberbayern mit
einer positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen.
Als Maßgabe wurde jedoch formuliert, daß im nachfolgenden Genehmigungsverfahren
aktualisierte und ergänzende Prognosen über die zu erwartenden Änderungen der
Verkehrsströme zu erstellen sind. Diese Prognosen werden auch im wesentlichen die vom
Antragsteller aufgeführten Entwicklungen berücksichtigen (u.a. die absehbaren
Strukturdaten) und die verkehrsrechtlichen Auswirkungen der Südanbindung Perlach im
Rahmen des erforderlichen Planfestellungsverfahrens aufzeigen.
Zielsetzung und Bedeutung der Südanbindung Perlach
Die geplante Südanbindung Perlach (SAP) trägt zu einer gewissen Entlastung der
St 2078 (Carl-Wery-/Fritz-Erler-/Ständlerstrasse) bzw.
Heinrich-Wieland-/Bad-Schachener-Strasse sowie Perlach/Altperlach (Pfanzeltplatz) und
Fasangarten bei, da sie einerseits dem überörtlichen Verkahr aus Richtung
Ottobrunn/Neubiberg und andererseits dem Ziel-/Quellverkehr aus den vorhandenen und
geplanten Wohn- und Gewerbegebieten Perlachs einen direkten Anschluss an die Autobahn
München-Salzburg bietet, ohne dass dicht bebaute Siedlungsgebiete
durchfahren werden müssen.
17.10.1999 Bilder vor Ort erstellt und eingearbeitet von G.
Bucholtz:
Alle Aufnahmen mit Blickrichtung West nach Ost, also von Autobahn Salzburg Richtung
Cary-Wery-Strasse.
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Folgende Gesichtspunkte sind dabei von Bedeutung:
Die SAP ist notwendig für die Erschließung und die geforderte Anbindung der Bebauung der Fa. Löwenbräu an die BAB A 8
Sie bietet zusätzliche Erschließungsmöglichkeiten für die Gewerbeflächen im Bereich Perlach Südost einschließlich der dortigen P+R-Anlage S-Bahnhof Neuperlach-Süd und für die Gewerbeansiedlung im Bereich Bayerwaldstrasse (Entlastung von nachgeordneten Strassenzügen und Wohnungsgebieten).
Sie gewährleistet die Erschließung der von der Gemeinde Neubiberg geplanten Wohn- und Gewerbegebiete östlich des Ortsteils von Unterbiberg und entlastet den Ortskern von Unterbiberg. Insofern ist auch die Gemeinde Neubiberg an einer Weiterführung der Planungen zur SAP interessiert.
Sie ermöglicht im Zusammenhang mit der abschnittsweisen Auflassung (=Schließung) der Unterhachinger-Strasse eine Verkehrsentlastung der Orsteile Altperlach und Fasangarten durch eine Verkehrsverlagerung auf die BAB A 8.
Darüberhinaus wird die SAP zusammen mit den beabsichtigten Strassenplanungen der südöstlichen Umlandgemeinden (z.B. Westumgehung Ottobrunn) auch für die Nachbargemeinden der Landeshauptstadt München (LHM) zu einer Verkehrsentlastung führen, da Verkehrsteile aus Stadt um Umland auf direktem Weg zügig und ohne Durchfahrung von Wohngebieten im Bereich von Ottobrunn und Neubiberg auf die BAB München-Salzburg geführt werden.
Diese verkehrlichen Funktionen der SAP sind nach wie vor aktuell. Sie steht im übrigen nicht in Konkurrenz zur Westumgehung Ottobrunn, da diese in erster Linie für die Entlastung der Ortsdurchfahrt von Ottobrunn im Zuge der St 2078 konzipiert wurde. Diese Funktion kann lagebedingt nicht die SAP übernehmen.
Beide Maßnahmen (SAP und Westumgehung Ottobrunn) sind im Grundsatz mit den beteiligten Gemeinden des Landkreises abgestimmt, so dass nicht von unabgestimmten und unharmonischen Einzellösungen gesprochen werden kann. Für den Münchner Südosten ist somit eine abgestimmte überörtliche Verkehrsplanung vorhanden.
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Lärmschutz
für bestehende Wohnbebauung
Hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastung infolge SAP werden entsprechend der Maßgabe in der landesplanerischen Beurteilung im folgenden Planfeststellungsverfahren die erforderlichen Lärmschutznachweise geführt werden. So wurde gerade bei der Erstellung des Bebauungsplanes für den Bereich Perlach Süd II die Planung für die SAP berücksichtigt und eine entsprechende Fläche freigehalten, die es ermöglicht, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Ebenso wurde bei den bisher vorgenommenen Planungen für die Südanbindung Perlach versucht, die Trasse in Abstimmung mit der Gemeinde Neubiberg soweit wie möglich von der Bebauung abzusetzen, um die Lärmbelastung gering zu halten. Auch in der landesplanerischen Beurteilung für die SAP wurde folgende Maßgabe formuliert:
"Die erforderlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen (Tieflage, Schutzwall,
Schutzwand) sind so zu dimensionieren, daß nachhaltige Beeinträchtigungen für die
angrenzenden Siedlungsgebiete und landwirtschaftlichen Gehöfte vermieden werden können.
Erforderlichenfalls ist eine abschnittsweise Überdeckung der in Tieflage verlaufenden
Trasse vorzusehen".
Die Unterbiberger-Str. wurde von der Gemeinde Neubiberg dann einfach "stillgelegt,- jeder Quadratmeter wurde versilbert"! |
Blick von Vivamus Richtung Autobahn Salzburg,- vorne im Bild die Unterhachinger-Strasse |
Damit wird erst im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens die Frage zu klären sein, ob ausreichender Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm durch Absenkung der Trasse und Anlage künstlicher Lärmschutzbauten oder - in besonders kritischen Abschnitten - nur durch eine Tunnellage bzw. Überdeckung der tiefer gelegten Fahrbahn gewährleistet werden kann. Die Realisierung entsprechender Maßnahmen ist von der Finanzierungsmöglichkeit abhänig.
Ende des Auszuges "Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und
Bauordnung vom 29.03.1995 (SB) - öffentlich".
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Stand vom 22.6.99
Beschluss des Bauausschusses vom 22.06.1999 (VB) - (Auszüge, bearbeitet von G. Bucholtz)
Vortrag des Referenten:
"Die Stadtratsanträge Nr. 1113, 1329 und 1442 der Fraktion der CSU vom
1.10.1998, 12.03.1999 bzw. 31.05.1999 und die Empfehlung Nr. 75 der Bürgerversammlung des
16. Stadtbezirkes Bezirksteil Perlach vom 19.11.1998 betreffen den gleichen Sachverhalt,
nämlich für eine baldmögliche Realisierung des Projektes "Südanbindung
Perlach" zu sorgen, und werden daher in dieser Vorlage gemeinsam behandelt.
Nachdem die SAP mit Beschluss der Vollversammlung vom 29.7.1998 aus dem
Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) genommen wurde, bestand für das Baureferat kein
Planungsauftrag mehr.
Die SAP ist jedoch nach Auffassung des Planungsreferates und des Baureferates weiterhin
eine notwendige und dringliche Maßnahme. Aufgrund der vertraglichen Bindungen und
aufgrund des bisherigen Planungsverlaufs und der regionalpolitischen Glaubwürdigkeit der
Landeshauptstadt München, aber auch aus eingenen verkehrsplanerischen Interessen,
sehen Planungsreferat und Baureferat keine Spielräume, die SAP nicht weiterzuverfolgen
oder die Planungsarbeiten weiter aufzuschieben."
Im Auftrag des Oberbürgermeisters Christian Ude hat das Direktorium
Rechtsabteilung ein Gutachten über die Frage
anfertigen lassen, ob die LHM bereits aus dem 1994 mit der Gemeinde Neubiberg
geschlossenen Vertrag verpflichtet ist, die Planungsmaßnahmen und den Bau der SAP
weiterzuführen. Das Gutachten von Rechtsanwalt Scherer lag dem Direktorium am 10.5.99 vor
und konnte nicht mehr rechtzeitig für den Ausschuss am 11.5.99 aufbereitet werden.....
... Das Gutachten liegt dieser Beschlussvorlage bei. Es kommt zu dem Ergebnis, dass aus
dem 1994 geschlossenen Vertrag
keine unmittelbare
Verpflichtung zu Planung und Bau der SAP abgeleitet werden kann. Die
Absicht der LHM, die SAP zu planen und zu bauen sei vielmehr die Geschäftsgrundlage des
Vertrages, der nur Folgen und Kosten dieser Maßnahme, wenn sie denn verfolgt wird, regeln
wolle.
Bald ist es mit der Ruhe auch hier vorbei. Die hier wohnenden Menschen dürfen sich laut Bauträger auch nicht beschweren, - schließlich erhielten sie Haus und Grund günstiger! |
Warum die Häuser so nahe an einer geplanten Strasse gebaut wurden?? Ist die geplante Südtangente wirklich unabkömmlich?? |
Zeitplan
Die Vorplanung kann vor der Sommerpause nicht mehr zum Abschluß gebracht werden.
Die Vorprojektgenehmigung wird voraussichtlich im 4. Quartal 1999 beantragt. Der Bau der
SAP erfordert ein wegerechtliches Planfeststellungsverfahren. Da die SAP in der
Bevölkerung umstritten ist, müssen die Antragsunterlagen besonders
sorgsam zusammengestellt werden. Dieser Umstand und die im Verfahren zu
erwartenden Verzögerungen werden einen
Baubeginn kaum vor dem Jahre 2003 zulassen.
Antrag des Referenten
1. Der Planungsauftrag wird erteilt
2. Das Baureferat wird beauftragt, das Vorprojekt zu erarbeiten und
dem Stadtrat baldmöglichst zur Genehmigung vorzulegen.
3. Die Anträge Nr. 1113, 1329 und 1442 der Stadtratsfraktion der
CSU vom 1.10.98, 12.3.99 und vom 31.5.99 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Die Empfehlung Nr. 75 der Bürgerversammlung des 16.
Stadtbezirkes Bezirksteil Perlach vom 19.11.98 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung
behandelt.
Zu dieser Sitzung des Bauausschusses reichten die Stadtratsfraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Ergänzungsantrag ein:
TOP: Südanbindung Perlach
ERGÄNZUNGSANTRAG
Der Antrag des Referenten wird wie folgt ergänzt:
1. wie Referentenantrag
2. Das Baureferat wird beauftragt, das Vorprojekt zu erarbeiten und dem Stadtrat baldmöglichst zur Genehmigung vorzulegen.
3. Die Realisierung der Planungen zur SAP steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des Verkehrskonzeptes für den Münchner Südosten. Der Bau der Südanbindung Perlach bleibt bis dahin noch offen.
4. Der Bauausschuss bittet das Planungsreferat parallel zu den Planungen der SAP ein Verkehrskonzept für den Münchner Osten auf der Basis der aktuellen planerischen Voraussetzungen und aktuellen Primärdaten (Zählungen) zu erstellen. Es werden mit der gleichen Genauigkeit Alternativen zur Südanbindung Perlach untersucht wie die Wahltrasse selbst. Für alle Planungen sind entsprechende Lärmschutzmaßnahmen darzustellen.
5.-6. wie Ziffer 3 und 4 des Referentenantrags
In der Sitzung des BA 16 am 7.12.99 wurde nachfolgender Antrag der Fraktionen von SPD und
Grüne gestellt:
Fraktion der SPD im BA 16 | Fraktion Bündnis90/Die Grünen im BA 16 |
c/o Bernhard Hartard | c/o Guido Bucholtz |
(Vorsitzender UA Verkehr/Umwelt) | (Fraktionssprecher) |
Herrn | |
Klaus Bode | |
Vorsitzender des BA 16 | |
- Geschäftsstelle - | |
Pfälzer-Wald-Str. 64 | |
81539 München |
München, 22.11.1999
Antrag für die BA-Sitzung am 7.12.99
Provisorische Erschließung/Anbindung des Gewerbegebietes Neuperlach-Süd
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Zuge der Planungen und der aktuellen Beschlusslage des Stadtrates in Bezug auf die Südanbindung Perlach wird wie folgt beantragt:
Die LHM (Planungs-/Baureferat) wird aufgefordert zu prüfen, ob eine provisorische Anbindung des Gewerbegebietes Neuperlach-Süd kurzfristig zu realisieren ist. Es wird vorgeschlagen, eine provisorische Verbindung von der Unterhachinger-Strasse in Höhe der Bebauung "Vivamus" (derzeit befinden sich dort Erdaufschüttungen) und der Unterbibergerstrasse zu schaffen. Den Antragstellern ist durchaus bewußt, daß hierbei eine "Fahrbahn" über den Hachinger-Bach notwendig ist, die auch insbesondere für LKWs befahrbar sein muß. Ferner ist die Zustimmung bzw. Mitwirkung der Gemeinde Neubiberg unabdingbar.
Begründung
Die Südanbindung Perlach befindet sich derzeit noch im Planungsstadium,- das Planfeststellungsverfahren steht noch aus. Im Beschluss des Bauausschusses vom 22.06.1999 wird u.a. ausgeführt, dass frühestens im Jahre 2003 mit einem Baubeginn gerechnet werden könnte.
Das beantragte Provisorium befindet sich auf dem Areal der geplanten Trasse und könnte vermutlich ohne größeren (Neu-) Aufwand einer etwaigen realisierten Südanbindung angepasst werden.
Dem "Schwerverkehr" zum Gewerbegebiet stünde somit eine geeignete Alternative zur Verfügung, - insbesondere die Weidener-Strasse könnte dann für den LKW-Verkehr gesperrt und somit entlastet werden.
Für die Fraktion der SPD im BA 16 | Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im BA 16 |
Bernhard Hartard | Guido Bucholtz |
Nach Befassung dieses Antrags im Unterausschuss Verkehr/Umwelt hat der BA 16 mehrheitlich wie folgt beschlossen:
Der Antrag wird zur Willensbekundung bei dem von Herrn Stadtrat Kreitl angebotenen Gespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Neubiberg, Herrn Schneider, eingebracht. Sofern das Gespräch erfolglos bleibt, wird der Antrag an die Landeshauptstadt München weitergeleitet. (mehrheitlich - bei einer Gegenstimme - so beschlossen)
Was wurde aus diesem Antrag (Eintrag vom April 2000):
Das genannte Gespräch fand in Neubiberg statt. Ein Provisorium scheint
nicht realisierbar, da eine hierfür erforderliche Planung sehr viel Zeit
kosten würde; es wäre ein ebenso umfangreiches Genehmigungsverfahren erforderlich! Die
Gemeinde Neubiberg sieht sich nicht in der Lage,
der Stadt München in irgendeiner Weise entgegen zu kommen,- vielmehr sei die LHM schon
seit langer Zeit in der Pflicht.
Der Antrag wurde aufgrund dieser Aussagen zurückgezogen!
Die Südanbindung/Südtangente soll u.a. dazu beitragen, den Großraum Perlach wesentlich von Verkehrsströmen zu entlasten. Im Zusammenhang dieser Baumaßnahme müssen demnach auch folgende Strassen/Gebiete berücksichtigt werden:
Weidener-Str., Pfanzeltplatz, Therese-Giehse-Allee, Thomas-Dehler-Str.,
Rudolf-Zorn-Strasse, Unterhachinger-Strasse.
Folgende Tabelle wurde vom Planungsreferat der LHM erstellt
Prognosen und Ist-Zahlen
P - A | Verkehrsuntersuchung Münchner Osten von 1989, Variante A; Unterhachinger Straße verschwenkt, bis zur Südanbindung geführt. |
P - B | Verkehrsuntersuchung Münchner Osten von 1989, Variante B; Unterhachinger Straße verschwenkt, aber nur bis zur Weidener Straße geführt. |
P - 1 | Prognose 1997 mit Südanbindung; Unterhachinger Straße verschwenkt, nur bis zur Weidener Straße geführt. |
P - 2 | Prognose 1997 ohne Südanbindung; Unterhachinger Straße unverändert. |
Zählung | Verkehrszählung 1997 |
Straße | P - A |
P - B |
P - 1 |
P - 2 |
Zählung |
Südanbindung Autobahn bis Bayerwaldstraße | 16.600 |
20.900 |
13.730 |
--- |
--- |
Südanbindung Bayerwaldstraße bis Carl-Wery-Straße | 16.600 |
16.000 |
11.800 |
--- |
--- |
Unterhachinger Straße bis Weidener Str. | 7.400 |
4.300 |
3.200 |
7.300 |
14.610 |
Unterhachinger Straße bis Unterbiberg bzw. Südanbindung | 12.200 |
--- |
--- |
7.300 |
12.180 |
Weidener Straße | 9.000 |
6.800 |
3.200 |
4.300 |
3.890 |
Putzbrunner Straße / Pfanzeltplatz | 4.500 |
3.600 |
19.800 |
21.300 |
11.260 |
Wilhelm-Hoegner-Straße | 7.100 |
5.700 |
8.300 |
7.900 |
ohne |
Heinrich-Lübke-Straße | 7.100 |
5.700 |
13.000 |
18.900 |
ohne |
Carl-Wery-Straße | 17.800 |
15.500 |
15.700 |
18.900 |
21.290 |
Staatsstraße 2076 nach Neubiberg / Ottobrunn | 22.300 |
19.900 |
25.00 |
25.500 |
21.880 |
Fasangartenstr. | 5.800 |
9.200 |
ohne |
||
Balanstraße | 6.300 |
9.200 |
6.960 |
Südanbindung Perlach (SAP) Beschlussvorlage des Bauausschusses vom 14.11.2000 Auszüge aus dieser Vorlage: Vorbemerkung:
Fragen meinerseits: Seit wann beschließt das Baureferat? 2. Und dann noch recht interessant im
nächsten Absatz: |
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12.04.2005
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